Zahnversicherung
In dem Moment, indem der Patient beim Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erhalten hat, geht für diesen meist eine – finanzielle – Welt unter. Das Urlaubs- und auch das Weihnachtsgeld sind theoretisch gesehen damit pfutsch. Doch diese Zusatzleistungen der Arbeitgeber, die diese nicht einmal verpflichtet sind zu zahlen, haben die Patienten noch nicht einmal erhalten. Ein Patient gerät mit diesem Papier, wenn er keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat in ganz schön große finanzielle Nöte, denn die Gesetzliche Krankenversicherung leistet seit einigen Jahren nur noch was Zahnbehandlungen und Zahnersatz angeht Festzuschüsse. Der Rest liegt beim Patienten selbst an Kosten zu tragen. Und diese Kosten können ganz schön hoch sein, wenn zum Beispiel eine Teil- oder sogar eine Komplett “renovierung“ des Gebisses von Nöten ist. Was die Kosten betrifft hat ein Patient allerdings in dem Moment Glück, wenn er schon einige Zeit vor dem Termin beim Zahnarzt, wo er den Heil- und Kostenplan erhielt, einen Versicherungsvergleich durchgeführt und eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Bei sehr günstigen Konditionen ist es sogar möglich, dass der Patient aus der Sache herauskommt, ohne einen Cent an Zuzahlung leisten zu müssen. Dies kann allerdings nur sein, wenn die Zahnzusatzversicherung 100 Prozent der nach dem Abzug des Festzuschuss der Krankenkasse noch übrig bleibenden Rechnungsbetrages des Zahnarztes übernimmt.
 
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