|
Es gibt ganz bestimmte Personengruppen, bei denen es ratsam ist, dass diese ein Zahnzusatzversicherung abschließen. Hierzu gehören vor allem die Personen, bei denen ein Parodontose besteht, auch wenn nur im Anfangsstadium. Doch Menschen, die eine Parodontose haben, führt diese in den meisten Fällen zu weiteren Zahnschäden. Rechtzeitig abgeschlossen, kann dann in dem Fall, wenn der Zahnarzt zu einer Behandlung rät, die Zahnzusatzversicherung in Anspruch genommen werden. Lässt der Betroffene die ganze Sache allerdings jahrelang auf sich beruhen und schließt eine Zahnzusatzversicherung dann
erst ab, wenn der Zahnarzt bereits die Behandlung angeraten und einen Heil- und Kostenplan erstellt hat. Das Erwachen ist dann allerdings böse, denn die Zahnzusatzversicherung ist dann nutzlos und leistet keine Zahlungen, da die Wartezeit nicht erfüllt wurde. Damit bleibt der Versicherungsnehmer auf dem Differenzbetrag zwischen dem Festzuschuss der Krankenkasse und der Zahnarztrechnung sitzen und muss zusehen ob er nicht einen Kredit bekommt, damit er seine Schulden begleichen kann. Viele Patienten stürzt eine Zahnarztrechnung in große Finanznöte über Monate hinweg. Den meisten gelingt es aber mit dem Zahnarzt wenigstens eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Doch für die nächste Zahnbehandlung bzw. den nächsten Zahnersatz hat dann auch dieser Betroffene eine Zahnzusatzversicherung, die dann leistet, vorausgesetzt es wurde nicht schon wieder vor dem Ablauf der Dreimonatsfrist für die Wartezeit ein Heil- und Kostenplan erstellt.
|