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Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung

Viele Ideen der gegenwärtigen Gesundheitsreform betreffen in erster Linie die Träger der gesetzlichen Krankenkassen. So ist der Gesundheitsfond ein Ausgleich für jene gesetzlichen Krankenversicherungen, die über eine besonders hohe Zahl an chronisch kranken Kunden verfügen, die künftig einen Ausgleich von dem erhalten sollen. Auch der Einheitssatz von 15,5% betrifft primär die gesetzliche Kasse.

Doch es gibt auch Regelungen der Gesundheitsreform die in die Angebotspalette der PKV eingreifen: So ist zum 1. Januar 2009 jede private Krankenversicherung verpflichtet auch einen Basistarif anzubieten, der weitgehend den Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen zu entsprechen hat. Im Kontext der Einführung dieses Basistarifes ist es auch jedem privat Versicherten möglich, den Anbieter einer PKV zu wechseln. Problematisch wird dies jedoch im Zusammenhang mit der Übertragung von Altersrückstellungen zum neuen Versicherer. Diese haben den Zweck auch mit fortschreitendem Lebensalter die Beitragssätze für die Krankenversicherung stabil zu halten. Beschließt nun ein Versicherter den Träger der privaten Krankenversicherung zu wechseln, so kann anfänglich der Übertragungswert dieser Rückstellungen nur in den Basistarif der neuen Versicherung übernommen werden.

Dieser entspricht jedoch weitgehend den Versicherungsverträgen der gesetzlichen Krankenversicherung und stellt somit nicht ein gleichermaßen optimiertes und individualisiertes Modell eines Versicherungsvertrages dar, wie es der privat Versicherte gemeinhin gewohnt ist. Abzuwarten ist, ob Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen längerfristig auch negative Folgen auf den Basistarif der privaten Krankenversicherungen haben werden. Der Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung ist ab der Tarifgeneration, mit 1. Januar 2009, hingegen langfristig und eindeutig geregelt. Die Hälfte der Altersrückstellungen wird bei einem künftigen Wechsel in die neue Gesellschaft mit übertragen. Diese Veränderung soll ab 2009 bei der PKV für mehr Wettbewerb sorgen.

 
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