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Wann kann man zu einem anderen Kfz-Versicherer zu beachten?
Will ein Fahrzeughalter die Autoversicherung wechseln, gibt es einen wichtigen Termin, den 30. November. Dabei ist die oberste Devise, dass man nicht gleich den allerersten günstigsten Anbieter nehmen sollte. Man sollte auf jeden Fall Angebote mehrer Versicherungsanbieter einholen und die Angebote miteinander vergleichen.

Es gibt im Internet unabhängige Tarifrechner, über die man sekundenschnell zahlreiche Angebote angezeigt bekommt. Wichtig ist dass die zuvor abgefragten Parameter so genau wie möglich sind. Beeinflusst wird die Versicherungsprämie durch den Zulassungsort, der ausschlaggebend ist für die Regionalklasse und das Automodell, das ausschlaggebend ist für die Typklasse. Führt man einen Autoversicherungsvergleich durch, sollte man auch Fahrzeugmodell, Baujahr und Leistung zur Hand haben.

In die Onlineberechnung fließen auch persönliche Angaben zu Halter und Fahrer ein. Neben diesen Plattformen biete auch einzelnen Versicherungsgesellschaften Onlinebeitragsrechner an und bíeten gleichzeitig die Möglichkeit des Onlineabschlusses an. Hat ein wechslungswilliger Versicherungsnehmer eine neue Versicherung gefunden, muss er seine bisherige Kfz-Versicherung nun noch kündigen. Hierfür genügt ein formloses Schreiben, das man jedoch per Einschreiben schicken sollte. Unter Fristgerecht eingegangen gilt allerdings nicht das Datum des Poststempels, sondern der tatsächliche Eingang bei der Versicherung. Man spricht hier von einer fristgerechten Kündigung.

Dem Versicherungsnehmer steht auch ein Sonderkündigungsrecht zu, nämlich dann wenn die Versicherungsgesellschaft den Beitrag ohne Leistungserweiterung erhöht. Für die Kündigung bleibt nach Zugang der Beitragsrechnung dann ein Monat Zeit für die Kündigung. Das gilt aber nicht bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie aufgrund einer Rückstufung im Schadensfall, sowie auch nicht bei einer Veränderung in der Regionalklasse und der Typklasse. Bei einem Fahrzeugwechsel hingegen ist die Kündigung möglich.

 
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