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In die Private Krankenversicherung wechseln können alle Selbständige, alle Freiberufler, alle Beamte und auch Studenten, und zwar unabhängig vom Einkommen. Aber auch Angestellte können in die PKV wechseln. Doch diese benötigen mindestens ein Jahresbruttoeinkommen, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Erfüllen die Angestellten jedoch diese Hürde, dann können sie ebenfalls wechseln.
Was ist zu beachten?
Beim Wechsel in die Private Krankenversicherung gibt es natürlich einige zu beachten. Die
Private Krankenversicherung gilt natürlich auch für Beamte. Ja ganz richtig, auch Beamte gehören zu dem Kreis der Versicherten, die sich privat krankenversichern können, auch wenn Beamte beihilfeberechtigt sind. Das heißt sie erhalten einen Teil der Kosten im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn ersetzt. Und für die Restkosten kann der Beamte eben eine private Krankenversicherung abschließen. Und dies sollte er auch tun, ansonsten zahlt der Beamte seine übrigen Krankheitskosten selbst.
Der Selbständige sollte sich den Schritt in die PKV auf jeden Fall überlegen. Die persönliche Gesundheit ist das höchste Gut, die der Selbstständig hat. Die Gesundheit ist auch die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz vom Selbstständigen. Und Krankheitstage bedeuten nicht selten sehr große finanzielle Einbußen. Aus diesem Grund ist eine gute Vorsorge und auch eine gute medizinische Versorgung das oberstes Gebot. Was nur wenige wissen: Selbständige können sich auch unabhängig vom Einkommen privat versichern. Die Selbstständigen sollten allerdings beachten, dass die Beiträge nicht so hoch sind, damit er diese auch noch zahlen kann, wenn er wirklich mal ausfallen sollte wegen Krankheit. Reserven sollte natürlich immer vorhanden sein. Das gilt natürlich für alle Personengruppen, die sich privat versichern können.
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