Die PKV
Auch die Private Krankenversicherung blieb von den Gesundheitsreformen der letzten Jahre nicht verschont. Auch hier hatte die Regierung einiges geändert, und damit zwar einigen Personengruppen mehr den Weg in die PKV eröffnet, doch auch die Regeln für die Private Krankenversicherung erheblich verschärft. Gut verdienenden Arbeitnehmern ist heute der Weg in die Private Krankenversicherung ebenso leichter zugänglich, wie auch Selbstständigen und Freiberuflern. Aber auch wenn sich Selbstständige und Freiberufler dazu entscheiden in die Private Krankenversicherung zu wechseln, so haben sie nach dem Krankenkassenwechsel auch nur die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln. Die Private Krankenversicherung sieht nämlich vor, dass die Neuversicherten zunächst 18 Monate lang in diesem Tarif verbleiben. In diesem Tarif der PKV wird zwar weniger Beitrag bezahlt, doch ist es auch so, dass dieser Tarif zwar günstig ist, doch auch nur die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Der Basistarif wurde eigentlich eingerichtet für diejenigen, die in der PKV bereits schon seit Jahren versichert sind und nun in die Jahre gekommen höhere Beiträge zahlen müssten, wenn sie in den Wahltarifen bleiben würden. Fazit: Auch die in der PKV Versicherten haben also nicht bzw. nicht für immer die freie Wahl an Tarifen in der PKV. Alter und Neuzugang können diese Wahl sehr stark einschränken.
 
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