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Für bestimmte Nutzerkreise gewähren Kfz-Versicherer auf die Versicherungsprämie Rabatte. Einer dieser Rabatte ist der so genannte Berufsgruppenrabatt. Dieser Rabatt ist ein personenbezogener Rabatt und bezieht sich auf den Hauptberuf des Fahrzeughalters. Jedem Kfz-Versicherer ist es dabei frei gestellt, welchen Berufsgruppen dieser Rabatt gewährt wird. Hat man sich für einen Kfz-Versicherer entschieden und dieser bietet für die Berufsgruppe, in der man arbeitet, diese Art Rabatte an, kann ein Versicherungsnehmer diesen in Anspruch nehmen. Der Kfz-Versicherer hat bei Vertragsabschluss das Recht vom Versicherungsnehmer einen Arbeitgebernachweis zu verlangen, aus dem hervorgehen muss, welcher Berufsgruppe der Versicherungsnehmer angehört. Bei Nichtvorlage hat der Kfz-Versicherer das Recht dem Versicherungsnehmer diesen Rabatt zu verweigern. Einen Berufsgruppenrabatt kann ein Versicherungsnehmer ausschließlich dann erhalten, wenn es sich um den Hauptberuf des Versicherungsnehmers handelt, dessen Berufsgruppe von dem Kfz-Versicherer rabattiert wird. Ein Berufsgruppenrabatt wird von einem Kfz-Versicherer grundsätzlich nur für den Hauptberuf eines Versicherungsnehmers gewährt, nicht für einen als Nebentätigkeit ausgeübten Beruf. Neben der Voraussetzung, dass der Hauptberuf des Versicherungsnehmers für einen derartigen Rabatt ausschlaggebend ist, ist eine weitere Voraussetzung für die Gewährung eines Berufsgruppenrabattes auf die Kfz Versicherung dass das versicherte Fahrzeug auch ausschließlich nur von der Person gefahren wird, der der entsprechenden Berufsgruppe angehört. Ein Berufswechsel ist dem Kfz-Versicherer durch den Versicherungsnehmer sofort mitzuteilen. Ansonsten drohen der Verlust des Versicherungsschutzes und auch eine Vertragsstrafe. Dem Berufsgruppenrabatt artverwandt ist der Beamtenrabatt. Erhält ein Versicherungsnehmer bei einem Kfz-Versicherer bereits einen Beamtenrabatt, so ist es ausgeschlossen dass dieser Versicherungsnehmer auch noch einen Berufsgruppenrabatt erhält. Das heißt ein Berufsgruppenrabatt kann nicht mit einem Beamtenrabatt kombiniert werden. |