Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist heute für jeden sinnvoll, vor allem dann, wenn man auf sich selbst als einzige Einnahmequelle angewiesen ist. Inzwischen empfehlen Verbraucherschutzgruppe den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, denn vom Staat können besonders Berufseinsteiger keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr erwarten. Besonders interessant ist die Berufsunfähigkeitsversicherung aber für Beamte, die allerdings auf einige Besonderheiten achten müssen. So sollten sie sich nur für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sog. Dienstunfähigkeitsklausel entscheiden. Dies ist von Bedeutung, da der Dienstherr den betroffenen Beamten bei einer Erkrankungen mit einer schlechten Gesundheitsprognose in den Ruhestand entlassen kann, auch wenn die Arbeitskraft weniger als zur Hälfte eingeschränkt ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne diese Dienstunfähigkeitsklausel zahlt aber in Normalfall nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn man zu 50 Prozent oder mehr beeinträchtigt ist. So könnte ein Beamter dienstunfähig werden, ist aus Sicht der Versicherung aber in keinem Fall berufsunfähig. Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn diese Dienstunfähigkeitsregelung in die Police aufgenommen wurde. In diesem Fall sieht die Versicherung die Erkrankung des Betroffenen automatisch als Berufsunfähigkeit an, wenn man im beamtenrechtlichen Sinne als dienstunfähig eingestuft wird. Des Weiteren müssen Beamte beachten, dass sie erst nach fünf Dienstjahren einen Anspruch auf Bezüge haben. Wird man als junger Beamter im Erstfall einfach entlassen, ist man kaum versorgt. Solche Lücken kann man nur durch eine private Berufsunfähigkeitsrente schließen. Wichtig ist auch zu wissen, das es für Beamte bei der Polizei oder bei der Feuerwehr ganz spezielle Klauseln im Vertrag gibt. Dabei sollte man darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft die Anerkennung der Dienstunfähigkeit nicht zeitlich befristet.
 
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