Up to date in Sachen Reisekosten
Es gibt eine Reihe von Unternehmen, die auf Datenschutz nicht so großen Wert legen. Doch gesetzlich sind sie dazu sogar verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, wenn es eine bestimmte Anzahl von Bildschirmarbeitsplätzen im Unternehmen gibt. Doch bevor es soweit ist mit dem praktischen Einsatz von einem Datenschutzbeauftragten sollte das Unternehmen den Auserkorenen zu einem Seminar Datenschutzbeauftragter schicken. Die Teilnehmer lernen dort technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören vor allem die acht Gebote des Datenschutzes, sowie die Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Weitergabe-, Eingabe-, Auftrags-, Verfügbarkeitskontrolle rund um den Datenschutz, sowie auch das Trennungsgebot. Darüber hinaus lernt der Teilnehmer auch die Erstellung von Verzeichnissen und die Erstellung von einem Verfahrensverzeichnis. Ein Unternehmen, das geschulte Mitarbeiter haben möchte, der schickt aber nicht nur den Datenschutzbeauftragten auf Seminare schicken, sondern auch Mitarbeiter von anderen Abteilungen. Darüber hinaus dürfen auch Betriebsratsmitglieder an Seminaren teilnehmen. Sehr wichtig ist mit Hinsicht auf möglichweise steuerliche Nachteile in Sachen Reisekosten. In diesem Fall sollte das Unternehmen ein Seminar Reisekosten in Erwägung ziehen. Sowohl 2011 haben sich Änderungen ergeben und auch 2012 wird dies wieder der Fall sein. 2011 hat sich zum Beispiel die 1 Prozent Regelung bei Dienstwagennutzung ergeben. Diese und auch die andere Änderungen müssen die Sachbearbeiter natürlich richtig anwenden.
 
Weiter >
Valid XHTML - Impressum - Design by ah-68 Sitemap