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Arzthaftpflicht zahlt bei Kunstfehlern |
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Die Kunst eines Arztes liegt darin einen Patienten so zu behandeln, dass dieser wieder in der Lage ist ein normales Leben zu führen. Allerdings kommt es laut der Aussage der Deutschen Ärztekammer in Deutschland zu rund 40.000 ärztlichen Fehlbehandlungen im Jahr. Man spricht hier auch von sogenannten Kunstfehlern. Die häufigsten Kunstfehler ereignen sich bei Operationen von Hüftgelenken. Vorwiegend Zweitoperationen sind hier komplikationsträchtig. Das heißt wenn ein künstliches Hüftgelenk ausgewechselt und durch eine neue Hüftprothese ersetzt wird, treten Kunstfehler auf. Nicht selten wird den Patienten ein zu kurzer Prothesenschaft eingesetzt. Dem Behandlungsfehler folgt dann der Gang zur ärztlichen Schlichtungsstelle. Eine ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung liegt dann vor, wenn nachgewiesen werden kann anhand der Unterlagen, dass tatsächlich ein Fehler passiert ist.
Allerdings kommt es auch schon mal vor, dass die Haftpflichtversicherung die Haftung ablehnt. In diesem Fall muss der Betroffene Patient den Weg der Zivilklage beschreiten.
Viele derartige Fäll landen schließlich vor Gericht. Die Wartezeiten bei den Gerichten sind recht lang. Wenn schließlich die Arzthaftpflicht doch zahlen muss, können schon mal einige Monate vergehen. Statistiken belegen im Übrigen, dass die Höhe der Schadenersatzansprüche zugenommen hat. Es werden in Deutschland zwar nicht die Höhen an Schadensersatzansprüchen gestellt, wie in den USA, doch beachtlich sind die Zahlen dennoch.
Die Höhe der Schadenssummen ist bei den Fällen sehr hoch, bei denen es um behinderte Kinder geht. Immer wieder kommt es zu Fällen, bei denen Kindern durch die Geburt einen körperlichen Schaden erleiden. Gerechtfertigter Weise sind die Forderungen der Eltern, die ihr Kind ein Leben lang pflegen müssen, sehr hoch.
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