Notizbücher
Die Nutzer von Handys kommen häufig nicht mehr ohne aus. Gleiches trifft inzwischen auch auf die Nutzer von einem elektronischen Notizbuch zu. Autofahrer, die mit Handy am Steuer oder einem elektronischen Notizbuch erwischt werden, müssen Strafe zahlen. Dies trifft auch zu, wenn Handysünder behaupten, sie haben gar nicht telefoniert, sondern sich nur eine Notiz im Handy angesehen. Holen Sie sich ein Conceptum Notizbuch im Onlineshop von Sigel.de. Denn inzwischen gibt es auch Handy mit einer integrierten Notiz Buch Funktion. Durch entsprechende Gerichtsurteile wurden derartige Spitzfindigkeiten, die sich Ordnungshüter bislang anhören mussten, ausgeschlossen. Denn ganz gleich ob der Autofahrer nun eine Kurzmitteilungen (eine SMS) abruft oder eine schreibt, oder in seinem elektronischen Notiz Buch blättert oder auch nur eine Telefonnummer wählt (wenn er das Handy während der Autofahrt ohne die vorgeschriebene Freisprecheinrichtung zunutzen) in der Hand hält, wird wenn er erwischt wird von der Polizei auf jeden Fall mit einem Bußgeld belegt. Die Strafe: 40 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Anfänglich lag die Strafe bei 30 Euro. Strafbar ist der Umgang mit Handy & Co. im Straßenverkehr im Übrigen nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer – diese zahlen nach der Erhöhung des Bußgelds nun für Telefonieren „am Steuer“ statt 15 Euro nun ganze 25 Euro an Bußgeld. Im Internet finden Sie Notizbücher, Umschläge und Handyzubehör.
 
< Zurück   Weiter >
Valid XHTML - Impressum - Design by ah-68 Sitemap