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Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Mitglieder der Religionsgemeinschaften an ihre jeweilige Kirche entrichten. Sie wird direkt vom Finanzamt an die Kirchen weitergeleitet. Generell müssen in Deutschland nur Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirchen oder Glaubensrichtungen, wie z. B. die Presbyterianer, Kirchensteuer entrichten. Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer besteht im Prinzip ab der Taufe.

Eine Befreiung von der Kirchensteuer besteht nur beim Austritt aus der Kirche. Für Arbeitnehmer, die Kirchensteuer bezahlen, sind die jährlichen Ausgaben hierfür als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung absetzbar, sie mindern also im Nachhinein die Steuerlast und können zu einer Rückerstattung beitragen. Derzeit gibt es zwei unterschiedliche Steuersätze für die Kirchensteuer in Deutschland. In Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer derzeit 8 %, in allen übrigen Bundesländern, einschließlich Berlin, 9 %. Die Höhe der Kirchensteuer berechnet sich bei Arbeitnehmern aus der Höhe der Einkommenssteuer. Dabei werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Bei Selbstständigen wird die Höhe der Kirchensteuer anhand des zu versteuernden Einkommens berechnet. Die Kirchensteuer wird in Deutschland verwendet,

um die Ausgaben der verschiedenen Kirchen in Städten und Gemeinden zu finanzieren. Dabei wird die Kirchensteuer an die jeweiligen Landeskirchen entrichtet, die ihrerseits die Gelder entsprechend der Größe der Kirchengemeinde verteilen. Die Kirchen haben der Landeskirche und der Gemeinde Rechenschaft über die Höhe der Kirchensteuer und die Verwendung der Gelder aus der Kirchensteuer abzulegen.

 
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