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Einlagensicherung für Kleinanleger |
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Seit Juli 2009 wurde die Einlagensicherung für deutsche Kleinanleger deutlich verbessert. Somit ist der Schutz für Geldanlagen wie Festgeld, die bei einem Bankinstitut angelegt werden, eine höhere Absicherung im Falle einer Bankeninsolvenz gewährleistet. Die Frage der Insolvenzsicherheit von Festgeld kommt in letzter Zeit immer wieder auf. Gerade der Skandal rund um den Zusammenbruch des isländischen Finanzsystems (Kaupthing-Bank) brachte die privaten Anleger dazu, sich intensiv mit der Absicherung ihrer Geldanlagen auseinander zu setzen. Davon profitieren jetzt insbesondere die deutschen Banken. Wer sich über die genauen Bestimmungen der Einlagensicherung, kann dies hier unter dem Stichwort Einlagensicherung tun. Zu beachten ist, dass der gesetzlich vorgeschriebene Schutz nur dann tatsächlich als maximaler Sicherungsbetrag wirksam wird, wenn die Bank nicht an der freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken teilnimmt. In der Regel ist bei deutschen Banken aber davon auszugehen, dass sie hier Mitglied sind. In diesem Fall ist der Betrag bei den für Kleinanleger üblichen Anlagesummen immer zu 100 Prozent abgesichert. Auch die gesetzliche Mindestabsicherung beträgt 50.000 Euro, was möglicherweise auch schon viele private Anleger zufrieden stellen dürfte. Wer eine Geldanlage in Festgeld oder vergleichbaren Finanzprodukten plant, sollte sich also informieren, wie die rechtliche Situation bezüglich der Absicherung seines Vermögens ist. Dann kann eigentlich nichts schief gehen. |