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Die Definition der Existenzgründung |
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Die Definition Existenzgründung sagt klar aus, dass es sich dabei um die Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit durch die Schaffung eines neuen Unternehmens oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens handelt und diese Tätigkeit dazu geeignet sein muss, den kompletten Lebensunterhalt aus den Einnahmen bestreiten zu können. Dabei sollte man allerdings berücksichtigen, dass die Definition Existenzgründung an verschiedenen Stellen auch unterschiedlich ausgelegt wird. So wird bei den möglichen Fördervarianten zwischen der Neugründung und einer Geschäftsübernahme klar unterschieden. Für die Übernahme eines bestehenden Unternehmens gibt es in der Regel keine Fördermittel außer eventuell einen zinsverbilligten Kredit von der Hausbank, weil bei der Übernahme einer erfolgreichen Firma das Risiko eines vollständigen Verlustes der ausgereichten Darlehen als deutlich geringer eingeschätzt wird. Die Definition Existenzgründung wird auch beim Übergangsgeld von den Arbeitsgemeinschaften unterschiedlich gehandhabt, weil diese sich nach den Sozialhilfebestimmungen richten müssen und diese auf Länderebene geregelt sind. Es kann also durchaus sein, dass man unter völlig identischen Ausgangsbedingungen zum Beispiel in Sachsen eine Förderung bekommen könnte, die in Bayern oder Niedersachen völlig ausgeschlossen ist. Im Sinne des Steuerrechts zählt die Neuaufnahme einer Geschäftstätigkeit durch eine natürliche oder juristische Person immer als Existenzgründung und zieht die Verpflichtung nach sich, im ersten Jahr die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich zu machen. Danach kann man meistens wählen, ob man sie weiter monatlich machen oder bei kleineren Unternehmen vierteljährlich machen möchte. |