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In Deutschland ist dass Kinder erben können im Pflichtteilsrecht geregelt. Dieses berührt auch das Erben der Ehegatten und der Lebensgefährten des Erblassers Dieses Recht regelt dass jeder einen gerechten Anteil am Erbe abbekommt. Geht es nun darum, dass ein Erblasser unwissentlich durch die Ehefrau und dann letztlich auch in seinem Testament dies erwähnend in der Schweiz Schwarzgeld gehortet hat, dann müssen sich die Erben überlegen, ob sie eine
Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen durch einen Anwalt durchführen lassen. Denn auch dieses Geld wird letztlich versteuert werden müssen, und zwar mit einem Zuschlag, weil die Zinserträge hieraus jahrelang meist vor dem deutschen Staat versteckt wurden. Haben die Erben nun doch etwas von dem Schwarzgeld gewusst in der Schweiz, dann kommt das Tabula Rasa für Schwarzgeld in der Schweiz zum Tragen. Das heißt die Erben müssen angeben dass es Schwarzgeld in der Schweiz gibt, wobei der Erblasser selbst - weil verstorben - nicht mehr hierfür zur Verantwortung gezogen werden kann. Doch es gilt der Grundsatz, dass die Erben nicht verpflichtet sind nach möglichen Konten in der Schweiz zu forschen. Geben sie jedoch selbst die Summen, die gefunden wurden nicht an, dann machen sie sich selbst auch strafbar, weil sie Steuerhinterziehung begehen. Auf jeden Fall sollte hier ein Anwalt ins Vertrauen gezogen werden.
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