Mietrecht anwenden - Wichtig beim Auszug
Der Umzug ist in den meisten Fällen anstrengend und nervig. Doch die Freude auf die neue Wohnung ist groß und so nehmen Jahr für Jahr Millionen Menschen einen Umzug auf sich, um ein neues Leben zu beginnen. Doch der Auszug kann unter Umständen auch Probleme verursachen. So müssen, bevor die Wohnung abgegeben werden kann, so genannte „Schönheitsreparaturen“ durchgeführt werden. Diese sind notwendig, damit der Vermieter die Wohnung auch fachgerecht abnimmt und der Mieter seine Kaution zurückbekommt. Meist sind diese erwähnten Reparaturen in einen bestimmten Zeitraum durchzuführen. Im Mietvertrag stehen viele Klauseln was alles „repariert“ bzw. wieder in Stand gesetzt werden muss. Unter anderem sind meist Wände, Decken, Heizkörper, sowie Außen- und Innentüren zu streichen. Auch Mängel wie Bohrlöcher werden oft vom Vermieter verboten bzw. müssen entfernt werden. Im Mietrecht gibt es drei grundsätzliche Arten von Schönheitsreparaturen: Die Anfangs- und Endrenovierung sowie die Jahresrenovierung. Bei der Endrenovierung ist meist noch zusätzlich eine Abgeltungsklausel festgelegt, welche dafür sorgt, dass der Mieter einen gewissen Teil der Renovierung zahlen muss, wenn er diese nicht fachgerecht ausführen sollte. Der Vermieter schickt dann diverse Fachfirmen hin und sorgt für eine Instandsetzung der Wohnung. Rechtlich gesehen ist noch nicht festgelegt, ob der Vermieter überhaupt einen Zuschlag fordern darf, wenn die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist. Wie in vielen Angelegenheiten gibt es auch hier verschiedene Meinungen, so dass man sich am besten bei einem solchen Fall Rechtsbeistand besorgen sollte. Im Mietvertrag stehen viele Dinge, die vor einem Abschluss genauestens gelesen werden sollten, da es sonst im Nachhinein zu Problemen führen kann.
 
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