Arbeitsrecht und Mode
Allgemein ist Arbeitsrecht schon eine sehr komplizierte Materie. Noch komplizierter ist es, wenn es auf das Seemannsgesetz umgelegt wird. Häufig muss, wenn es dann Streitigkeiten gibt in diesem Bereich ein Fachmann für Arbeitsrecht Hamburg mit dem Spezialwissen ums Seemannsrecht angesprochen werden. Vor allem im Bereich des Arbeitsschutz kommt es auf Schiffen immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen dem Reeder und der Besatzung kommt. Dabei unterliegen alle unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe dem deutschen Arbeitsrecht und auch dem deutschen Arbeitsschutz. Dies ist auch der Grund, warum sehr viele Reeder ihre Schiffe bzw. ihre ganze Flotte unter einer fremden Flagge fahren lassen. Wenn Sie vor Gericht ziehen, sollten Sie den passenden Krawattenknoten besitzen und einen guten Anzug, um einen guten Eindruck zu hinterlassen. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht müssen eigenhalten werden Außer den diversen Regelungen für das Arbeitsrecht gelten für die Besatzungsmitglieder von Schiffen unter deutscher Flagge außer den speziellen Arbeitsschutzbestimmungen des Seemannsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift-See natürlich auch die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes. Darüber hinaus auch der Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitssicherheitsgesetzes und das Chemikalienrechts. Diese Richtlinien sind schon beim Bau von einem Schiff zu beachten. Dabei können sich viele unter fremder Flagge fahrende Schiffe natürlich auch darauf berufen, dass die Sicherheitsvorschriften auf den Schiffen aus dem Grund deutschem Standard entsprechen, weil das Schiff in Deutschland gebaut wurde. Aufsicht über die Vorschriften und Gesetze Durchgeführt wird die Aufsicht über den Arbeitsschutz auf Schiffen, die unter deutscher Flagge fahren von den Arbeitsschutzbehörden der Länder. Dabei werden die Schiffe während ihres Aufenthalts in den deutschen Häfen besichtigt durch die zuständigen Behörden. Diese haben natürlich ein geschultes Auge und erkennen Mängel natürlich sofort. Diese müssen natürlich so schnell wie möglich behoben werden. Zuständig für die Durchführung der Besichtigung und auch für die Beratung der Reeder ist das Amt für Arbeitsschutz Hamburg. Deren Fachleute helfen natürlich auch dabei, dass Lösungswege gefunden werden. Geht es um Rechtsstreitigkeiten in Sachen Arbeitsrecht ist im Übrigen die gesonderte Kammer am Arbeitsgericht Hamburg zuständig. Diese regelt alle Rechtsfragen zwischen Reeder, Kapitänen und Seeleuten.
 
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