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Es gibt heute durchaus Verbraucher, die in Zeiten wo jeder Haushalt fast eine private Haftpflichtversicherung hat, die Zahlung einer Mietkaution für überflüssig. Tatsache ist, dass die private Haftpflichtversicherung und auch die Hausratversicherung zum Teil sehr viele der Schäden übernehmen, die auch als Mietschäden gelten. Einige Arten von Schäden sind jedoch auch ausgeschlossen. Das heißt in diesen Fällen bleibt die jeweilige Versicherung leistungsfrei. Hier müsste dann doch wieder die einst entrichtete Mietkaution greifen. Verbunden ist die Zahlung einer Mietkaution besonders für den Mieter allerdings mit einem einmaligen sehr heftigen finanziellen Aufwand, der ihm besonders im Zuge des Umzugs von einer Wohnung in eine andere doch ziemlich weh tut.
Verhindert werden kann die Zahlung einer Mietkaution allerdings durchaus auch. Das Zauberwort lautet hier Bargeldlose Mietkaution. Hierunter versteht man, dass der Mieter in Abstimmung mit dem Vermieter eine Versicherung abschließt, die in diesem Fall allerdings Bürgschaft (die exakte Bezeichnung ist Wohn- bzw. Mietbürgschaft) genannt wird. Die Höhe dieser Wohnbürgschaft entspricht exakt dem Betrag, der aufgewendet werden muss, damit die Höhe der Mietkaution laut Mietvertrag gedeckt ist. Der Mieter selbst zahlt hier allerdings keinen Einmalbeitrag, sondern monatliche Beiträge an die Versicherung. Und zwar solange bis er auszieht bzw. bis die Höhe der eigentlichen Mietkaution erreicht ist. Eine Mietkaution Bargeldlos jetzt online erfragen!
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